Eine in der Körperlichkeit überstilisiert gezeichnete Frau steht mit einem Schi vor einem Foto, auf dem ein Schigebiet samt Schilift und verschneiten Bergen zu sehen ist.

Aufgrund von Beschwerden hat die Watchgroup dieses Sujet entlang des Kriterienkatalogs analysiert und als sexistische eingestuft.
Zum einen findet sich in diesem Sujet ein Körperbild, das einem Schönheitsideal entspricht, dem Frauen (und Männer) nie nachkommen können.

Überstilisierte Weiblichkeit wie zum Beispiel unechte Proportionen bei Brust und Taille kennzeichnen die Frau, das ist Körpermanipulation. Zusätzlich trägt sie über dem Schioutfit (oder ist sie eigentlich nackt?) einen Slip. Der Mund ist zwar geschlossen, aber gespitzt, wie zum Kuss ansetzend. Der Blick ist laszif. Der Bauch ist sichtbar und nicht bedeckt, nur metallisch eingefärbt.

Die Pose betont die Hüfte, die Brust ist rausgestreckt und der Schi könnte auch eine Striptease Stange darstellen. Würde der Schi eine Striptease Stange sein und die gleiche Person in ein Bordell retouchiert werden, würde dies ebenso passen. Laut Kriterienkatalog ist das unter Sexualisierung von Frauenkörpern als sexistisch zu einzustufen. Der Frauenkörper wird als universal einsetzbares Instrument dargestellt und hat nichts mit dem Produkt zu tun.

Die Watchgroup hat eine Beschwerde beim Österreichischen Werberat eingereicht (link hier – Antwort siehe unten) und das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert (bisher keine).

Antwort des Östereichischen Werberates vom 9. Februar 2012:

Die von Ihnen eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.