Das T-Shirt wirbt für Manner Schnitten mit dem Aufdruck „Ein Aufriss, zehn Schnitten“. Die Packung muss aufgerissen werden, dann gibt es wirklich 10 Waffelschnitten von Manner.

Das Sujet wurde aufgrund von Beschwerden von der Watchgroup anhand des Kriterienkataloges analysiert und als sexistisch eingestuft, weil er im Rahmen von Geschlechterklischees und Rollenbilder mit doppeldeutigen Sprachbildern Frauen auf Lustobjekte von Männern reduziert.

Ein „Aufriss“ ist umgangssprachlich das erfolgreiche Werben um eine/n Partner/in. „Schnitten“ sind landläufig Frauen oder homosexuelle Männer, die gefallen (würden). Der Slogan bedient das Klischee von Frauen als sexuelle Trophäe und noch dazu in großer Zahl. Er macht Glauben, dass ein Mann verdientermaßen auch zehn Frauen haben könnte. Die Manner-Werbung bedient das Klischee von Frauen als Lustobjekte, die Männern wie selbstverständlich zur Verfügung zu stehen.

Diese Werbung wurde von der Watchgroup als sexistisch analysiert – schmunzeln mussten wir trotzdem. Denn keine von uns glaubt ernsthaft, dass es noch Männer gibt, auf die gleich zehn Frauen reinfallen würden.

Die Watchgroup hat eine Beschwerde beim Österreichischen Werberat eingereicht (link zur Beschwerde hier,  Antwort unten) und das Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert.
(as)

Antwort der Leitung PR&Sponsoring der Josef Manner & Comp. AG vom 8. Februar 2012:

Als traditionelles Familienunternehmen versuchen wir, mit unserer Werbung eine breite Zielgruppe anzusprechen. Unser wohl berühmtestes und bekanntestes Produkt ist die Manner Schnitte. Nicht zuletzt aufgrund der innovativen Verpackung und dem praktischen Format ist sie bei jung und alt in über 50 Ländern der Welt so beliebt. Die Besonderheit ist der rote Aufreißfaden der Verpackung, mit dem wir auch immer wieder werben. Reißt man den Aufreißfaden und somit die Verpackung auf, kommen die 10 Stück Manner Schnitten zum Vorschein. Darauf spielt auch der Slogan „Ein Aufriss – zehn Schnitten“ an. Selbstverständlich mit einem „Augenzwinkern“, aber das überlassen wir dem Leser oder der Leserin des Slogans. Wir haben hier absichtlich keine Symbole ergänzt, um die Anspielung nicht in eine bestimmte Richtung zu lenken. Natürlich ist das berühmte Augenzwinkern nicht immer das, was auch von allen Betrachtern so aufgenommen wird. Jedoch verwehren wir uns, mit dem Slogan diskriminierende oder gar sexistische Werte zu propagieren.

Antwort des Österreichischen Werberates vom 9. Februar 2012:

„Die von Ihnen eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.“